_fspimage_IMG
_fspimage_IMG
home Hilfe Suchen
Übersicht Artikel
Übersicht Anbieter
Übersicht Kategorien
 
 
 
 
menu
close

In der Auktion werden die neuesten Produkte bekannter, vor allem lokaler Unternehmen - zur Versteigerung angeboten.

In der Auktion werden die neuesten Produkte bekannter, vor allem lokaler Unternehmen - zur Versteigerung angeboten.

Häufige Fragen

Warum muss ich mich für die Auktion anmelden?

Wird Ihnen nach der Auktion der Zuschlag erteilt, werden Sie vom Auktionsausschuss benachrichtigt. Sie werden nach erfolgter Bezahlung ein Zertifikat erhalten, das Sie berechtigt, beim Anbieter das ersteigerte Produkt abzuholen. Weitere Informationen lesen Sie auf unserer Seite unter "Datenschutz".

Welche zusätzlichen Vorteile bringt die Anmeldung?

Wenn Sie sich mit Ihrer Adresse und E-Mail-Adresse anmelden, erhalten Sie:

  • eine Anmeldebestätigung per E-Mail, sofern Sie die korrekte E-Mail-Adresse angegeben haben
  • eine Benachrichtigung per E-Mail, wenn Sie bei einem Artikel von einem anderen Bieter überboten wurden. So haben Sie die Möglichkeit, sofort mit einem höheren Gebot zu reagieren und bleiben damit aktiv bei der Versteigerung dabei
  • täglich aktuelle Nachrichten mit Tipps zur erfolgreichen Ersteigerung Ihres Wunschartikels, mit Beschreibungen interessanter Artikel und anderen wichtigen Informationen
  • spezielle Angebote von Firmen und Geschäften, auf deren Artikel Sie mitbieten. Hinweis: Sie werden nur kontaktiert, falls Sie das ausdrücklich wünschen
  • eine Benachrichtigung per E-Mail und/oder einen Telefonanruf unmittelbar nach Auktionsende, wenn Sie den Zuschlag erhalten
  • ein persönliches Zertifikat zur Abholung des Produktes, das Ihnen bei der schnellen, sicheren und unkomplizierten Abwicklung hilft

Ich habe mich angemeldet, aber noch keine Bestätigungs-E-Mail erhalten. Warum?

Es kann sein, dass Sie bei der Anmeldung eine fehlerhafte E-Mail-Adresse angegeben haben. Sie können Ihre E-Mail-Adresse überprüfen, indem Sie im rechten Bedienungsmenü "Profil verändern" wählen und das Feld für die E-Mail-Adresse prüfen. Klicken Sie anschließend auf "ßnderungen sichern". Damit lösen Sie eine neue Bestätigungs-E-Mail aus, die innerhalb von Sekunden in Ihrer Mailbox eintreffen sollte.

Sind Sie Benutzer eines internetbasierten E-Mail-Dienstes wie AOL, Hotmail oder Yahoo, besteht die Möglichkeit, dass unsere Bestätigungs-E-Mail in einem anderen Ordner als im "Posteingang" eintrifft. Beachten Sie auch die anderen vorhandenen Ordner (z. B. Spam) auf Ihrer E-Mail-Plattform.



Ich habe Schwierigkeiten beim Betrachten der Webseiten. Was ist das Problem?

  1. Die Webseite wurde optimiert für die Browser Microsoft Internet Explorer 5 und Netscape Navigator 6 oder deren spätere Versionen. Sollten Sie eine ältere Version installiert haben, empfehlen wir Ihnen, auf eine aktuelle Version umzustellen, die kostenlos heruntergeladen werden kann.
  2. Die Webseite verlangt zudem einen Webbrowser, der so genannte Cookies akzeptiert, d.h. kleine Informationseinheiten, die von dieser Webseite geschickt und auf Ihrem Computer als Zusatzinformation zu Ihrem Browser hinterlegt werden. Cookies stellen sicher, dass Sie Ihre Verbindung zu dieser Webseite nicht verlieren, wenn Sie eingeloggt sind und bei der Auktion mitbieten. Bei auftretenden Problemen besteht die Möglichkeit, dass Ihr Browser keine Cookies akzeptiert. Weiter unten finden Sie Instruktionen zur Einstellung des Browsers.

Netscape Navigator 6 & 7: Klicken Sie im Menüpunkt -> Bearbeiten auf den Untermenüpunkt -> Einstellungen. Klicken Sie anschließend bitte auf das Wort -> Erweitert und danach auf das Wort -> Cookies. Klicken Sie hier bitte auf -> Alle Cookies akzeptieren.

Microsoft Internet Explorer 5 & 6: Seit IE 5 sind die Einstellungen für Cookies unter "Sicherheit" zu finden. -> Extras -> Internetoptionen -> Sicherheit -> Stufe anpassen (empfohlen wird die Stufe "mittel"). Scrollen Sie bitte mit der Bildlaufleiste nach unten, bis Sie zum Punkt Cookies gelangen. Hier können Sie einstellen, ob Sie das Verwenden von Cookies erlauben. Klicken Sie hier bitte bei "Cookies annehmen, die gespeichert sind" und "Cookies pro Sitzung annehmen" jeweils auf "aktivieren".

nach oben

Wie suche ich einen Artikel und wie kann ich die Artikel ordnen?

Artikel können wie folgt gesucht werden:

  • nach Stichworten
  • nach Artikelname
  • nach Artikelbeschreibung
  • nach Name des Anbieters
  • nach Artikelnummer in der Auktion

Anschließend können die gefundenen Artikel nach bestimmten Kriterien sortiert werden. Beispiel: Sortieren nach dem "Wert": Klicken Sie den Spaltentitel "Wert" an, und die Artikel werden in aufsteigender Reihenfolge (einmal anklicken) oder in absteigender Reihenfolge (zweimal anklicken) sortiert.

Sämtliche Suchoptionen sind auf jeder Seite der Auktion verfügbar.

Wie kann ich mehr über die angebotenen Artikel erfahren?

Weitere Informationen über die Angebote finden Sie direkt bei den jeweiligen Verkaufsstellen des Anbieters.

Wie platziere ich mein Gebot?

Alle Gebote, die Sie abgeben, sind Stellvertretergebote. Durch die Abgabe Ihres geheimen Höchstgebotes bestimmen Sie, wie viel Sie maximal für einen Artikel, bei dem Sie mitbieten, zu zahlen bereit sind. Die Bietersoftware platziert dann stellvertretend für Sie die Gebote im Wettbewerb mit den anderen Bietern und deren Geboten und versucht so, für Sie zum tiefstmöglichen Preis den Zuschlag zu erhalten. Gerade wenn Sie auf mehrere Artikel bieten möchten, empfiehlt sich der Einsatz der Bietersoftware. Zum Ende der Auktion ist eine manuelle Bietkontrolle bei mehreren Artikeln kaum möglich.

Was ist das Mindestgebot?

Das Mindestgebot ist ein bei Auktionen häufig eingesetzter Reservepreis. Weil in der Regel nur aktuelle und neuwertige Produkte angeboten werden, muss zuerst dieser Mindestpreis (in der Regel 50% des Ladenpreises) erreicht werden, bevor für das Produkt der Zuschlag gegeben werden kann. Bleibt das Gebot unter diesem Mindestpreis, hat der Artikel weiterhin den Status "Mindestpreis nicht erreicht". Damit erhält bei Auktionsende niemand den Zuschlag.

Was ist das Minimumgebot?

Das Minimumgebot ist das niedrigste Gebot, das das System für einen Artikel zum Zeitpunkt Ihres Gebotes akzeptiert. Wenn Sie ein Minimumgebot abgeben, bedeutet das nicht, dass Sie den Zuschlag erhalten. Sie müssen gleichzeitig das Mindestgebot (Minimum 50% des Ladenpreises) erreichen oder übertreffen, bevor Sie den Zuschlag für einen Artikel erhalten können.

Kann ich ein Gebot abgeben, bevor die Auktion beginnt?

Nein, Gebote werden erst bei Auktionsbeginn akzeptiert. Sie können sich aber schon im Vorfeld als Bieter registrieren. Artikelinformationen können auch schon vor Auktionsbeginn eingeholt werden, entweder beim Anbieter/Händler im Verkaufslokal oder online auf der www.stimme.de/auktion.

Kann ich auf mehr als einen Artikel ein Gebot abgeben?

Ja, Sie können bei so vielen Artikeln mitbieten wie Sie wünschen. Jeder Artikel wird unabhängig von den anderen verkauft. Entsprechend haben Sie die Möglichkeit, für jeden Artikel, auf den Sie bieten, auch den Zuschlag zu erhalten. Sie können den Verlauf Ihrer Gebote anschauen, indem Sie auf "Auktionsverlauf für diesen Artikel" klicken, nachdem Sie sich eingeloggt haben. Gerade wenn Sie auf mehrere Artikel bieten möchten, empfiehlt sich der Einsatz der Bietersoftware. Zum Ende der Auktion ist eine manuelle Bietkontrolle bei mehreren Artikeln kaum möglich.

nach oben

Wieso muss ich bei einem Artikel die Anzahl angeben?

Einige Artikel sind mehrfach ersteigerbar. Wenn Sie zum Beispiel einen Artikel sehen, von dem drei Exemplare ausgeschrieben sind, so können auch drei dieser Artikel ersteigert werden. Wenn Sie nun mitsteigern, können Sie auf nur einen der angebotenen Artikel steigern oder auf mehrere bis zur verfügbaren Anzahl. Wenn Sie bei Auktionsschluss zu den Höchstbietern gehören, wird Ihnen das System so viele Artikel zuschreiben, wie Sie gewünscht haben.

Beispiel: Drei Artikel sind verfügbar, der Meistbieter will nur einen Artikel, Sie sind der Bieter mit dem zweithöchsten Gebot, und Sie haben zwei Artikel gewünscht, dann erhält der Höchstbieter einen Artikel und Sie erhalten die anderen zwei Artikel. Sollten Sie aber nur das dritthöchste Gebot abgegeben haben, und die anderen beiden Bieter haben nur für einen Artikel geboten, dann erhalten Sie den Zuschlag nur auf einen Artikel anstelle der gewünschten zwei.

Kann ich mehr als einmal auf denselben Artikel bieten?

Mit dem System des Stellvertreterbietens müssen Sie - nachdem Sie ein geheimes Höchstgebot festgelegt haben - nicht mehr selbst das Gebot erhöhen. Das System wird die Gebote stellvertretend für Sie abgeben, damit Sie in Führung bleiben, und zwar bis zu Ihrem festgelegten Maximum, wenn das nötig ist. Wenn Sie von einem Bieter überboten werden oder Sie Ihr geheimes Höchstgebot erhöhen möchten, dann können Sie ein weiteres Mal auf denselben Artikel bieten. Sie können den Verlauf Ihrer Gebote ansehen, indem Sie auf "Auktionsverlauf für diesen Artikel" klicken, nachdem Sie sich eingeloggt haben.

Kann ich mein Gebot ändern oder annullieren?

Nein, wenn ein Gebot abgegeben wurde, kann es weder verändert noch annulliert werden. Wenn Sie hingegen Ihr geheimes Höchstgebot erhöhen wollen, dann können Sie mit einem neuen Gebot Ihr ursprüngliches Gebot ersetzen.

Wieso ist das Gebot, das als mein Gebot eingetragen ist, nicht gleich dem Gebot, das ich abgegeben habe?

Der Marktplatz akzeptiert Ihr geheimes Höchstgebot und operiert dann in Ihrem Interesse als Stellvertreter. Darum gibt die Bietersoftware immer nur ein so hohes Gebot ab, wie nötig ist, um bei einem Artikel für Sie in Führung zu gehen.

Beispiel: Das aktuelle Höchstgebot beträgt 150,00 EUR und Sie haben ein geheimes Höchstgebot von 200,00 EUR abgegeben, dann wird die Bietersoftware stellvertretend für Sie ein Gebot von 160,00 EUR abgeben, um in Führung zu gehen (10,00 EUR höher als das letzte Gebot). Deshalb ist in diesem Fall Ihr eingetragenes Gebot 160,00 EUR, obwohl Sie ein geheimes Höchstgebot von 200,00 EUR abgegeben haben.

Wie erfahre ich, ob ich mit meinem Gebot in Führung liege?

Auf der gesamten Marktplatzseite sehen Sie den Hinweis "Führende Bieter" und einen Benutzernamen (z.B. "Führender Bieter: KRB310"). Wenn Sie hier Ihren persönlichen Benutzernamen sehen, wissen Sie, dass Sie mit Ihrem Gebot in Führung liegen. Wenn das nicht der Fall ist und das aktuelle Gebot höher ist als Ihr geheimes Höchstgebot, dann können Sie sich überlegen, ob Sie eventuell ein höheres geheimes Höchstgebot platzieren sollen, um für den Artikel doch noch den Zuschlag zu erhalten.

Wie erfahre ich, ob ich den Zuschlag erhalten habe?

Die Heilbronner Stimme GmbH & Co. KG wird Sie schnellstmöglich nach Abschluss der Auktion informieren. Sie können sich auch ganz einfach nach Ende der Auktion in den Marktplatz einloggen und nachsehen, ob Sie als "Führender Bieter" bei Ihrem gewünschten Artikel aufgeführt sind. Klicken Sie einfach auf den Menüpunkt "Angebot bezahlen" um zu sehen für welche Artikel Sie den Zuschlag erhalten haben.

nach oben

Können Gutscheine auch bar ausgezahlt werden?

Sofern in der Ausschreibung und auf dem Zertifikat nichts anderes vermerkt ist, werden Gutscheine nicht bar ausgezahlt.

Ich erhielt den Zuschlag für mehrere Artikel. Kann ich diese alle gemeinsam bezahlen?

Ja, allerdings müssen Sie die entsprechenden Artikelnummern und Artikel auf der ßberweisung vermerken, damit die Bezahlung zugeordnet werden kann.

Sind die Steuern im Zuschlagspreis enthalten?

Alle Artikel, die Sie ersteigern, sind inklusive Mehrwertsteuer. Es fallen also keine zusätzlichen steuerlichen Abgaben an.

Für Buchhaltungszwecke benötige ich einen Beleg. Wird mir ein Beleg ausgehändigt?

Ja, wenn Sie den Artikel oder die Dienstleistung vom Händler in Empfang nehmen, wird Ihnen eine Rechnung ausgehändigt. Falls dies nicht der Fall sein sollte, sprechen Sie bitte den Händler darauf an. Zudem erhalten Sie nach Zahlungseingang vom Verlag ein Zertifikat sowie eine Zahlungsbestätigung.

Ich habe mein Artikelzertifikat/Zahlungsbestätigung verloren. Kann ich es noch einmal ausdrucken?

Ja, nach dem Ende der Auktion loggen Sie sich auf der Webseite ein und wählen die Option "Artikel bezahlen", dort finden Sie eine Liste ersteigerter Artikel. Hier haben Sie die Möglichkeit das Zertifikat oder die Zahlungsbestätigung individuell auszudrucken.

Was mache ich mit dem Artikelzertifikat?

Das Artikelzertifikat berechtigt zum persönlichen Bezug des erworbenen Artikels. Bitte warten Sie mindestens einen Tag, bevor Sie Ihr Artikelzertifikat einlösen, damit wir den Anbieter korrekt und vollständig über Ihre Bezahlung und Ihr Bezugsrecht informieren können.

Ich kann den Artikel nicht persönlich abholen. Was soll ich machen?

Nachdem Sie Ihr Artikelzertifikat erhalten haben, können Sie den Anbieter kontaktieren, um sich nach alternativen Möglichkeiten, zum Beispiel Hauslieferung, zu erkundigen. Bitte beachten Sie, dass hier anfallende Zusatzkosten von Ihnen bezahlt werden müssen.

nach oben